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Neurodermitis im Alltag
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Warum ein Behindertenausweis bei Neurodermitis?

Das erste Mal habe ich bei meiner Reha im Februar 2020 von dem Behindertenausweis gehört. Die Ärzt*innen vor Ort haben mir geraten nach der Reha einen Ausweis zu beantragen. Ich war total verwundert, weil ich gar nicht wusste, dass eine schwere Neurodermitis offiziell als Behinderung anerkannt werden kann. Doch wenn man darüber nachdenkt, dass die Neurodermitis den Arbeitsalltag deutlich erschweren kann, ist dies absolut nachvollziehbar. Zusätzlich ist auch in der Freizeit stets eine Beeinträchtigung vorzufinden.

Wie beantragt man einen Behindertenausweis?

Somit habe ich angefangen zu dem Thema zu recherchieren. Eine gute Hilfe zu dem Thema war mir die Webseite www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html. Dort wird erklärt, welcher Grad der Behinderung (GdB) für welche Schwere der Neurodermitis vorgesehen ist. Dabei ist zu beachten, dass beim Einreichen des Antrags die letzten 2 Jahre berücksichtigt werden. Mit diesen Daten wird dann ein Durchschnitt ermittelt, der über die Gradeinteilung entscheidet. Wo der Antrag eingereicht werden kann, könnt Ihr bei Euren Kommunen erfahren. Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung.

Grad der Behinderung – Wo wird Neurodermitis eingeordnet?

Der GdB richtet sich nach Häufigkeit, Dauer, betroffener Körperregion und Behandlungsdürftigkeit der Neurodermitis:

  • Bei geringer und begrenzter Ausdehnung bis zu zwei Mal im Jahr für wenige Wochen wird ein GdB von 0 bis 10 ermittelt.
  • Sollte dies jedoch länger andauern, wird ein Grad von 20 bis 30 festgesetzt.
  • Bei generalisierten Hauterscheinungen, insbesondere bei Gesichtsbefall, kann ein Grad von 40 festgestellt werden.
  • Bei einem hohen Zeitaufwand für die Therapie gilt man als schwerbehindert und man bekommt den Grad 50 zugewiesen.

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Feststellung des Grads der Behinderung

Mit diesem Wissen habe ich dann den Antrag fertiggestellt, in der Hoffnung einen Grad von 50 zu erhalten. Da ich dauerhaft schwer von Neurodermitis betroffen bin, sollte dies auch von den Behörden anerkannt werden. Nach ein paar Wochen habe ich dann ein Schreiben erhalten, dass für mich ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt wurde. Dieser Brief hat mich schockiert, weil ich laut der oben genannten Einteilung eindeutig den Grad von 50 erhalten sollte.
Also habe ich beim zuständigen Amt nachgefragt, wie der GdB von 30 ermittelt wurde. Dabei erfuhr ich, dass ein alter Hausarzt von mir angeschrieben wurde. Dieser konnte keine Stellung beziehen, da ich in dem betrachteten Zeitraum woanders gewohnt habe und bei Ärzt*innen vor Ort in Behandlung war. Somit fehlten den Behörden wichtige Befunde. Also legte ich Widerspruch ein und reichte die sehr eindeutigen Befunde des aktuellen Hausarztes ein. Daraufhin erhielt ich den gewünschten Schwerbehindertenausweis mit dem Grad von 50.

Was bringt der Schwerbehindertenausweis und wieso war mir der Grad von 50 so wichtig?

Es geht bei dem Schwerbehindertenausweis darum einen Nachteilsausgleich zu schaffen. Dieser kann wie folgt aussehen:

  • Man hat zum Beispiel einen Anspruch auf bis zu 5 Tage mehr Urlaub im Jahr.
  • Es gilt ein besonderer Kündigungsschutz und man ist von Mehrarbeit befreit.
  • Ebenso gibt es einen steuerlichen Ausgleich. Dieser beträgt 570,00 € bei einem Grad von 50. Dieser wird zum Beispiel bei Neurodermitis-Patient*innen angerechnet, da sie sehr viel Geld im Jahr für Cremes, Salben und spezielle Seifen ausgeben.

Sollte der ermittelte Grad nicht zu Eurer Zufriedenheit sein, habt Ihr folgende Möglichkeiten:

  1. Widerspruch einlegen
  2. Gleichstellung beim Arbeitsamt beantragen
  3. Verschlechterungsantrag ein Jahr später stellen

Mein Behindertenausweis ist auf 5 Jahre befristet, denn es kann sein, dass sich mein Hautzustand in der Zukunft wieder verbessert. Und der GdB wieder sinkt.
Und ganz wichtig: Nachteile gibt es keine.

Wichtig zu wissen!
Hier sind noch einige Tipps von mir, die mir die Beantragung erleichtert hätten:
  • Eine sorgfältige Dokumentation der Erkrankung erleichtert die Gradeinteilung deutlich.
  • Zuvor sollte geklärt werden, dass der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin den Antrag auch unterstützt, da die Behörde dort nachfragen wird, ob die gemachten Angaben rechtens sind.
  • Auch bei nur leichtem Verlauf sollte ein Antrag gestellt werden. Denn sollte sich das Hautbild verschlechtern, kann man einen Verschlechterungsantrag stellen.
  • Schwerbehindert gilt man ab einem GdB von 50.

Mit einem Schwerbehindertenausweis, der aufgrund von einer Hauterkrankung gestellt worden ist, darf nicht auf dem Behindertenparkplatz geparkt werden
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